

Das OLG ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.
Der langwierigen juristischen Auseinandersetzung über die Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag ein vorläufiges Ende gesetzt. Das Urteil in zwei Fällen: Die Käufer von Lehman-Papieren haben keinen Anspruch auf Schadenersatz von der beratenden Hausbank Hamburger Sparkasse (Haspa). Die beiden rechtlich kritischen Punkte waren die Gewinnmarge der Bank und Information über eine fehlende Einlagensicherung für die Lehman-Zertifikate.
Der Vorsitzende Richter sagte, die Anleger seien sehr wohl darüber aufgeklärt worden, dass sie bei einer Pleite der Lehman-Bank ihr Geld verlieren könnten. Das hatten die Anleger bestritten. Kunden müssten aber davon ausgehen, dass eine Bank beim Verkauf eines Finanzproduktes auch Geld verdienen wolle, sagte der Richter. Es sei "mit unserem Wirtschaftssystem nicht vereinbar, solche Geschäftsinterna offenzulegen". Die Bank hatte nach eigenen Angaben in einem Prospekt zu dem verkauften Zertifikat klargemacht, dass sie an dem Produkt verdiene.
Anwälte wollen in Revision gehen
Die Berufungsinstanz kassierte mit ihrer Entscheidung zwei anderslautende Urteile des Landgerichts der Hansestadt. Nachdem die zwei Schadenersatzprozesse vor dem OLG im Januar 2010 eröffnet worden waren, hatte der Vorsitzende Richter bereits deutlich gemacht, dass er der Begründung der ersten Instanz im Wesentlichen nicht folgen werde. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde den Angaben zufolge zugelassen. Die Kläger haben somit die Chance, weiter um einen Schadenersatz zu kämpfen. Deren Anwälte kündigten an, den Weg nach Karlsruhe gehen zu wollen.

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Landgerichte gaben Kunden recht
Die Lehman-Zertifikate waren nach der Pleite des US-Geldinstituts im September 2008 wertlos geworden. Zahlreiche Anleger fordern Schadenersatz von der Haspa. In erster Instanz hatten sie vor den Landgerichten überwiegend recht bekommen. Die Begründung lautete: Die Kunden seien über die Risiken der Anlage und die Gewinne der Haspa nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Ausreichend beraten oder nicht?
Das OLG verhandelte zwei Fälle: In dem einen hatte ein Kläger im Dezember 2006 auf Empfehlung einer Haspa-Kundenberaterin Lehman-Zertifikate erworben. Er verlangte einen Schadenersatz von 10.000 Euro. Der Mann musste in dem Verfahren seine Anlagemotive und den Verlauf des Beratungsgesprächs ausführlich darlegen, ebenso wie seine Partnerin und zwei Anlageberater der Haspa. Dabei wurden Entscheidungen erörtert, die bis zu zehn Jahre zurücklagen. Der Pensionär gab an, er habe die Geldanlage damals für sicher gehalten. In dem zweiten Fall hatte eine Anlegerin im Oktober 2007 nach Beratung von einem Haspa-Filialleiter Lehman-Papiere erworben. Auch hier ging es um einen Streitwert von 10.000 Euro.
Bei den vorliegenden Klagen seien die Kunden durchaus risikobewusst gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Das sei aus früheren Bankgeschäften der Kläger ersichtlich gewesen. Die Anleger allerdings hatten im Verfahren ausgesagt, sie hätten gar nicht verstanden, was ihnen verkauft wurde, sondern einfach auf den Berater vertraut. "Wenn die Kläger nicht verstanden haben, was sie da kaufen, warum in Gottes Namen haben sie es dann gekauft?", fragte der Richter.
Bis zu 50.000 Betroffene in Deutschland
Die Haspa hat bereits an 1.000 Käufer der Lehman-Zertifikate freiwillig 9,5 Millionen Euro gezahlt. Insgesamt hatten 3.700 Kunden Papiere im Wert von 54 Millionen Euro über die Haspa erworben. Bundesweit laufen zahlreiche Verfahren wegen der Insolvenz von Lehman Brothers - die genaue Zahl ist unbekannt. Deutsche Banken hatten Zertifikate einer niederländischen Lehman-Tochter an Privatanleger vertrieben. Bundesweit soll es bis zu 50.000 Betroffene geben.