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Geschrieben am 8 Februar 2010 - 0 Kommentar(e) [ Kommentar ] - 0 Trackback(s) [ Trackback ]

Gerichtsurteil 

8. Februar 2010, 11:03 Uhr

Brisantes Urteil im Fürstentum Liechtenstein: Ein Gericht hat die Tochtergesellschaft der LGT-Bank verurteilt, einen deutschen Steuersünder zu entschädigen – weil sie ihn nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert hatte. Nun soll ihm die Bank 7,3 Millionen Euro zahlen.

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT ist einem Zeitungsbericht zufolge zu einer Schadensersatzzahlung an einen deutschen Steuersünder in Höhe von 7,3 Millionen Euro verurteilt worden. Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand, dass die ehemalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informierte, wie es in der „Süddeutschen Zeitung“ hieß.

Ein früherer Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft hatte die CD, die unter anderem die Datensätze mehrerer hundert Bundesbürger enthielt, für 4,5 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst verkauft. Dies führte später unter anderem dazu, dass der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel der Steuerhinterziehung überführt wurde.

Das Urteil könnte wegweisend sein, weil der Zeitung zufolge mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Diese argumentieren demnach, dass sie sich selbst beim deutschen Fiskus hätten anzeigen können, wenn sie rechtzeitig vom Datendiebstahl bei der LGT erfahren hätten.

Die Nachfolgerin der LGT Treuhand, Fiduco Treuhand AG, hat Berufung angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss noch über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Verwendung der gestohlenen Daten entscheiden.

Reuters/lw

 

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