Suche:
Erweiterte Suche
| Börsen-Blog | Onlinekredit | Gewandschneiderei | Techniker Jobs | Warenproben | Sterne kaufen | Boersenspiel | Wärmebildkameras | PR-Dienst / Counterservice |
Geschrieben am 7 Februar 2010 - 0 Kommentar(e) [ Kommentar ] - 0 Trackback(s) [ Trackback ]

Der Nutzfahrzeug- und Maschinenbauer MAN dürfte laut Branchenkreisen 2009 rote Zahlen geschrieben haben. Schuld sei eine Buchwertabschreibung auf die Scania-Beteiligung. Bislang sind die Märkte noch von einem Millionen-Gewinn ausgegangen.

(Quelle: picture alliance)

Analysten rechneten im Schnitt mit einem Nachsteuergewinn von 262 Millionen Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009. Doch am Wochenende berichteten die Nachrichtenagentur Reuters, die "Börsen-Zeitung" und der "Platow-Brief" übereinstimmend, MAN müsse in seiner Jahresbilanz eine Sonderabschreibung auf die Scania-Beteiligung in Höhe von 350 Millionen Euro ausweisen. Das würde den Münchener Konzern unterm Strich in die Verlustzone drücken.

 

Auch VW betroffen?
Ein MAN-Unternehmenssprecher wollte sich zu derartigen Spekulationen nicht äußern und verwies lediglich auf die Veröffentlichung der Zahlen am 15. Februar. MAN hält an Scania mehr als 17 Prozent. Daneben hält Volkswagen derzeit einen Stimmrechtsanteil von 29,9 Prozent an MAN sowie über 70 Prozent an Scania.

Die Gerüchte um die Sonderabschreibung bei MAN werfen ein Schlaglicht auf die Risiken, die in den Bilanzen so mancher Unternehmen schlummern: In der Vergangenheit haben nämlich viele Firmen teure Zukäufe getätigt. Ob diese Beteiligungen oder Übernahmen im Nachhinein als "zu teuer" eingestuft werden müssen, weist sich dabei stets am Ende eines Geschäftsjahres.

Späte Erkenntnis
Denn zum Jahresabschluss müssen alle Unternehmen, die nach dem Internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS bilanzieren, den so genannten "Impairment-Test" machen. Sprich: Die Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) werden auf ihre tatsächliche Werthaltigkeit hin überprüft. Laufen die Geschäfte von übernommenen Firmen noch wie geplant? Sind die Zinskosten gleich geblieben?

Wenn nicht, muss der Zeitwert des erworbenen Vermögenswerts nach unten korrigiert werden. Das schlägt sich dann in der Bilanz als Sonderabschreibung (Impairment) oder "Goodwill-Abschreibung" nieder und belastet entsprechend den Gewinn eines Unternehmens. Lesen Sie dazu auch unser Erklärstück:  altDie Hoffnung heißt Goodwill

Delicious Digg Facebook Fark MySpace